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BVerwG, 17.12.1963 - II C 69.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.02.1962 - II C 133.59
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Auszug aus BVerwG, 17.12.1963 - II C 69.62
Ein Beweisangebot, das eine aufklärungsbedürftige Tatsache betrifft, darf allerdings dann übergangen werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache als wahr unterstellt wird (Urteil des Senatsvom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 -, VerwRspr. Bd. 14 S. 1022) - das ist hier nicht geschehen - oder wenn das Beweisangebot sich schon von vornherein als schlechthin untauglich darstellt, ihm also jeder Beweiswert abzusprechen ist. - BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57
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Auszug aus BVerwG, 17.12.1963 - II C 69.62
Im übrigen würde die Anwendung des § 93 BVFG in Fällen der vorliegenden Art mit dem Sinn des durch § 53 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz G 131 geforderten Urkundennachweises unvereinbar sein; der Sinn dieses Nachweises ist, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 29. Januar 1959 (BVerwGE 8, 135 [136]) ausgeführt hat, darin zu erblicken, daß der Gesetzgeber nachträgliche persönliche Werturteile hat ausschließen und möglichst objektive Maßstäbe hat einführen wollen.
- BVerwG, 18.07.1967 - II C 26.65
Tonbandaufnahme einer Zeugenvernehmung - Beförderung eines Offiziers zum …
Dieses Berufungsurteil hat der erkennende Senat auf die Revision des Klägers durch Urteil vom 17. Dezember 1963 (BVerwG II C 69.62) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.